| Aufnahme-Bedingungen FMS |
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Für Zentrale Aufnahmeprüfung 2009 voraussichtlich für das Gymnasium und die Fachmittelschule gelten folgende Regelungen für die Zulassung und die Berücksichtigung der Erfahrungsnoten:
§ 1 ZULASSUNG Es werden Schülerinnen und Schüler zu den Aufnahmeprüfungen zugelassen, welche zum Zeitpunkt der Anmeldung die Abteilung A der Sekundarstufe besuchen und, sofern bei einem oder mehreren Fächern Anforderungsstufen vorgesehen sind, in den Anforderungsstufen I oder II unterrichtet werden. § 11 BERÜCKSICHTIGUNG DER ERFAHRUNGSNOTEN Für den Entscheid über die Aufnahme gilt bei Kandidaten aus einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe oder einer entsprechenden ausserkantonalen öffentlichen Schule folgende Regelung:
- bei einer Anforderungsstufe die Stufe I besucht wird. - bei zwei Anforderungsstufen zweimal die Stufe I oder einmal die Stufe I und einmal die Stufe II besucht wird. - bei drei Anforderungsstufen dreimal die Stufe I oder zweimal die Stufe I und einmal die Stufe II besucht wird. |



