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Aufnahme-Bedingungen FMS PDF Drucken
Für Zentrale Aufnahmeprüfung 2009 voraussichtlich für das Gymnasium und die Fachmittelschule gelten folgende Regelungen für die Zulassung und die Berücksichtigung der Erfahrungsnoten:



§ 1 ZULASSUNG
Es werden Schülerinnen und Schüler zu den Aufnahmeprüfungen zugelassen, welche zum Zeitpunkt der Anmeldung die Abteilung A der Sekundarstufe besuchen und, sofern bei einem oder mehreren Fächern Anforderungsstufen vorgesehen sind, in den Anforderungsstufen I oder II unterrichtet werden.

§ 11 BERÜCKSICHTIGUNG DER ERFAHRUNGSNOTEN
Für den Entscheid über die Aufnahme gilt bei Kandidaten aus einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe oder einer entsprechenden ausserkantonalen öffentlichen Schule folgende Regelung:
  • Bei Kandidaten, die im Zeitpunkt der Anmeldung die Abteilung A der Sekundarstufe ohne Anforderungsstufen besuchen, werden die Erfahrungsnoten berücksichtigt.
  • Bei Kandidaten, die im Zeitpunkt der Anmeldung die Abteilung A der Sekundarstufe mit Anforderungsstufen in den Prüfungsfächern D, F, M besuchen, werden die Erfahrungsnoten berücksichtigt wenn

- bei einer Anforderungsstufe die Stufe I besucht wird.
- bei zwei Anforderungsstufen zweimal die Stufe I oder einmal die Stufe I und einmal die Stufe II besucht wird.
- bei drei Anforderungsstufen dreimal die Stufe I oder zweimal die Stufe I und einmal die Stufe II besucht wird.