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Aufnahmebedingungen Gymnasium PDF Drucken

Untergymnasium:

Für die Schülerinnen und Schüler des Untergymnasiums erfolgt der Eintritt prüfungsfrei und mit dem Promotionsstand des letzten Zeugnisses.

Sekundarschule:

Der Eintritt in die 1. Klasse setzt den Besuch der 2. Klasse der zürcherischen Sekundarstufe oder eine gleichwertige Ausbildung voraus.
Es werden Schülerinnen und Schüler zu den Aufnahmeprüfungen zugelassen, welche zum Zeitpunkt der Anmeldung die Abteilung A der Sekundarstufe besuchen und, sofern bei einem oder mehreren Prüfungsfächern Anforderungsstufen vorgesehen sind, in den Anforderungsstufen I oder II unterrichtet werden.