SERVICE :: GESUNDHEITSFÖRDERUNG
Gesundheitsförderung PDF Drucken
Im Schuljahr 1993/94 wurde im Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich die Fachstelle Suchtprävention geschaffen. Die Fachstelle erhielt vom Regierungsrat den Auftrag, an Berufsschulen ab sofort, an Mittelschulen ab 1999 systematische Suchtprävention zu betreiben und die Schulen dabei zu unterstützen.
An der KZB wird dieser Auftrag von der Kommission Gesundheit plus (G+) umgesetzt. Kommissionsmitglieder sind:
  • fünf Lehrpersonen aus verschiedenen Fachrichtungen (Biologie, Deutsch, Psychologie und Sport)
  • wei Vertreter der Schulleitung (Rektorin und ein Prorektor)
  • sowie VertreterInnen aus der Schülerschaft

Die Kommission wird von Jacqueline Blatter ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) präsidiert, welche über die für dieses Amt notwendige, zertifizierte Qualifikation «Kontaktlehrperson für Gesundheitsförderung und Suchtprävention (KLP)» verfügt.

Die Hauptaufgabe der Kommission besteht in der Entwicklung und Durchführung von bedarfs- und bedürfnisorientierten Projekten und Aktionen in der Gesundheitsförderung und Suchtprävention. Dabei kann die Kommission auf die Unterstützung der kantonalen oder nationalen Fachstellen zurückgreifen. Auf 1. Juni 2008 ist die KZB ins Schweizerische Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen SNGS aufgenommen worden.
«Die Gesundheitsfördernde Schule misst sich nicht in Zahlen und Fakten wie an der Anzahl übergewichtiger Jugendlicher, dem Ausmass des Stresses bei den Lehrpersonen oder der Höhe des Aufwandes für Zahnprophylaxe. Vielmehr stellt die Gesundheitsfördernde Schule Gesundheitserziehung und Gesundheitsbildung in einen neuen Rahmen. Gesundheitsförderung will nicht nur eine Veränderung des Verhaltens von Einzelnen, sondern ebenso eine Veränderung der Verhältnisse bewirken. Sie geht von den konkreten Gegebenheiten und von den spezifischen Problemen und Anliegen der einzelnen Schule aus» (SNGS Leitfaden, Oktober 2007, 6. Auflage, Seite 4).